AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 06/2014)

1. Allgemeines

Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen; diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns anerkannt werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages als ganzem.

2. Auftragsbestätigung

Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. auch seitens unserer Vertreter oder Betriebsangehörigen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Das gilt auch für die Be- und Verarbeitung von Material unserer Auftraggeber.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Fracht. Rückstände werden immer porto- und verpackungsfrei nachgeschickt.

4. Liefer- und Leistungszeit

Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, wir haben sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Sie verstehen sich ab Werk. Haben wir die Einhaltung eines Termins oder einer Frist zugesichert, so muss uns der Auftraggeber bei Verzug schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, die Liefer- oder Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

5. Versand und Gefahrenübergang

Mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes, geht die Gefahr, auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Auftraggeber über.

6. Zahlungsbedingungen

Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug erfolgen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwendung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrage erfolgt, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Auftraggeber mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen seine Eigentums- bzw. seine Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab. Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-) Eigentum mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns.

8. Mängel/Gewährleistung

Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware, spätestens innerhalb von 10 Tagen, gerügt werden; nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Bei berechtigten und rechtzeitig erfolgten Mängelrügen steht uns das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Minderung des Preises oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

9. Haftung

Wir haften für Schäden- gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn wir oder ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistung (vgl. Abschnitt 8) bleiben unberührt.

10. Haftung bei Schäden an Materialien bei einem Werksvertrag

Geht Material des Auftraggebers bei uns unverschuldet unter oder verschlechtert es sich, so trägt der Auftraggeber gem. § 644 BGB das Risiko. Stellt uns der Auftraggeber Materialien zur Verfügung, deren Mängel und Fehler eine  Bearbeitung erschweren oder sogar unmöglich machen, so haben wir bei fachmännischer Bearbeitung unsererseits Anspruch auf Vergütung der Mehrkosten bzw. der von uns geleisteten Arbeit (§ 645 BGB).

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Norden.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Norden, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist.