Hinweisgeberschutz

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Die Behindertenhilfe Norden gGmbH ist zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes verpflichtet.
Wir haben die AVALLON GmbH Aurich als Dienstleister mit der Einrichtung und dem Betrieb der internen Meldestelle beauftragt. Über diese Regelung ist eine anonyme Meldung und sachgerechte Bearbeitung von Meldungen sichergestellt. Meldungen an die interne Meldestelle können auf mehreren Wegen abgegeben werden. Das umfangreiche Verfahren zur Inbetriebnahme haben wir in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat durchgeführt. Die Regelungen zum Betrieb der internen Meldestelle werden von der Geschäftsführung zum 01. Juli 2023 in Kraft gesetzt.

Die Einzelheiten und die Informationen an die Beschäftigten haben wir in einer Richtlinie geregelt. Dort sind alle Informationen zusammengefasst. Sie finden unten auf dieser Seite einen Link.

Mitteilungen an die Meldestelle können auf folgenden Wegen erfolgen:

Telefonisch: +49 (0) 4941 983890 72

Mail: cco@avallon.de

Postalisch: Avallon GmbH – Meldestelle – Finkenburgweg 9, 26603 Aurich

Anonym von Festnetztelefon: *31#04941 983890 72

Anonym von Mobiltelefon: #31#04941 983890 72

Hier finden Sie unsere Hinweisgeberschutzrichtlinie: BHN Hinweisgeberschutzrichtlinie